JFV Siebengebirge – Jahreshauptversammlung

Der Vor­stand des JFV Sie­ben­ge­bir­ge e.V. lädt hier­mit sei­ne Mit­glie­der zur dies­jäh­ri­gen Mit­glie­der­ver­samm­lung (Jah­res­haupt­ver­samm­lung)

am
Frei­tag, dem 24. Novem­ber 2017, um 18.00 Uhr

im
Burg­ho­tel Ad Sion
Schul­stra­ße 2 in 53619 Rhein­breit­bach,

ein.

Tages­ord­nung:

  1. Bericht des Vor­stands und des geschäfts­füh­ren­den Vorstands
  2. Erstat­tung der Kas­sen­be­rich­te für die Geschäfts­jah­re, die am 30. Juni 2016 und am 30. Juni 2017 endeten
  3. Bericht der Kas­sen­prü­fer für die Geschäfts­jah­re, die am 30. Juni 2016 und am 30. Juni 2017 endeten
  4. Ent­las­tung des Vor­stands, des geschäfts­füh­ren­den Vor­stands und der Kassenprüfer
  5. Wah­len zum Vor­stand, zum geschäfts­füh­ren­den Vor­stand, des Jugend­spre­chers und der Kassenprüfer
  6. Anträ­ge
  7. Ver­schie­de­nes

Anträ­ge zur Mit­glie­der­ver­samm­lung müs­sen spä­tes­tens eine Woche vor der Ver­samm­lung beim Vor­stand schrift­lich ein­ge­reicht werden.

Jedes Mit­glied hat eine Stim­me. Stimm­recht besit­zen nur ordent­li­che Mit­glie­der und Ehren­mit­glie­der. Mit­glie­der, die das 16. Lebens­jahr voll­endet haben, kön­nen ihr Stimm­recht selbst oder durch einen schrift­lich Bevoll­mäch­tig­ten aus­üben. Für Mit­glie­der, die das 16. Lebens­jahr nicht voll­endet haben, kön­nen die gesetz­li­chen Ver­tre­ter das Stimm­recht aus­üben. Das Stimm­recht kann nur per­sön­lich aus­ge­übt wer­den. Mit­glie­der, denen kein Stimm­recht zusteht, kön­nen an der Mit­glie­der­ver­samm­lung als Gäs­te teilnehmen.

Gewählt wer­den kön­nen alle ordent­li­chen Mit­glie­der, die das 18. Lebens­jahr voll­endet haben. Zum Jugend­spre­cher kön­nen nur Per­so­nen gewählt wer­den, die bei ihrer Wahl das 16. Lebens­jahr voll­endet und das 18. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben.

Über ein zahl­rei­ches Erschei­nen und ein reges Inter­es­se wür­den wir uns sehr freuen.

DER VORSTAND