Beitragsordnung
Beitragsordnung des JFV Siebengebirge e.V.
Mitgliedsbeiträge
Jugendliche aktive Mitglieder
Jugendliche aktive Mitglieder, 1. Kind | 25,- € /Monat | (300,- € /Jahr) |
Jugendliche aktive Mitglieder, 2. Kind | 25,- € /Monat | (300,- € /Jahr) |
Jugendliche aktive Mitglieder, 3. Kind | 20,- € /Monat | (240,- € /Jahr) |
Jugendliche aktive Mitglieder, jedes weitere Kind | 15,- € /Monat | (180,- € /Jahr) |
Der Beitrag wird für die ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres (Juli bis Dezember) zum 1. Juli und für die zweiten sechs Monate eines Geschäftsjahres (Januar bis Juni) zum 1. Januar fällig.
Auf die Mitgliedsbeiträge im JFV werden die Beiträge in dem jeweiligen Stammverein angerechnet. Die Einzelheiten der Anrechnung und Einziehung bestimmt der Vorstand in Abstimmung mit den Stammvereinen.
Bei unterjährigem Eintritt fällt der Beitrag grundsätzlich zeitanteilig an. Jugendliche Mitglieder, die unterjährig (d.h. zur Winterpause) vom oder zum Stammverein wechseln, sind für die Zeit, in der sie nur beim Stammverein aktiv sind, von der Beitragspflicht befreit.
Inaktive Mitglieder
inaktive Mitglieder | 50,00 € /Jahr |
Der Jahresbeitrag wird zum 1. Juli eines Geschäftsjahres fällig. Bei unterjährigem Beitritt ist gleichwohl der gesamte Jahresbeitrag zu entrichten.
Stammvereine
Stammvereine | 0,00 € |
Aufnahmebeiträge
Jugendliche aktive Mitglieder | 0,00 € |
inaktive Mitglieder | 0,00 € |
Stammvereine | 0,00 € |
Allgemeine Bestimmungen
Sämtliche Mitglieds- und Aufnahmebeiträge sollen per Lastschriftverfahren eingezogen werden. Abweichungen hiervon bedürfen der Genehmigung des Vorstands.
Bankverbindung:
Sparkasse Neuwied
IBAN: DE47 5745 0120 0030 2704 33
In begründeten Einzelfällen, insbesondere in sozialen Härtefällen, kann der Vorstand Abweichungen von den vorstehenden Bestimmungen beschließen, insbesondere einen Erlass oder eine Reduzierung des Mitgliedsbeitrags für jugendliche aktive Mitglieder.
Stand: 24.04.2022