Der JFV Siebengebirge e.V.
Der JFV Siebengebirge e.V. (JFV) ist ein Jugendförderverein auf der Grundlage von § 7c der Jugendordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der entsprechenden Bestimmungen und Richtlinien des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes (WFLV). Er ist Mitglied des Fußball-Verbandes Mittelrhein (FVM).
Der JFV wurde am 27. April 2016 unter Beteiligung der beiden Stammvereine Sportverein Rot-Weiß Rheinbreitbach 1929 e.V. (SVR) und Bad Honnefer Fußball-Verein 1919 e.V. (HFV) gegründet und am 23. Mai 2016 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg unter VR 3444 eingetragen. Er ist der erste verbandsübergreifende Jugendförderverein, da die Stammvereine SVR und HFV in unterschiedlichen Fußballverbänden Mitglied sind (der SVR ist Mitglied des Fußball-Verbandes Rheinland (FVR), der HFV ist Mitglied im FVM).
Als Jugendförderverein soll der JFV Siebengebirge e.V. für die beteiligten Stammvereine SVR und HFV in der Heimatregion Siebengebirge einen leistungsbezogenen Spielbetrieb ermöglichen, der anderweitig so nicht erreichbar wäre. Dementsprechend besteht der satzungsmäßige Zweck des JFV in der Pflege, Förderung und Ausübung des leistungsorientierten Fußballsports durch Kinder und Jugendliche. Durch den JFV soll vor allem die Qualität der Jugendfußballarbeit in der Region der beiden Stammvereine erhöht werden. Den Kindern und Jugendlichen soll dabei gleichwohl die Zugehörigkeit zu ihrem Stammverein vermittelt und so langfristig auch der Bestand und die Förderung der Seniorenmannschaften der Stammvereine gesichert und gefördert werden.
Die Juniorenmannschaften des JFV Siebengebirge nehmen am Spielbetrieb des FVM und des Fußballkreises Sieg teil. Aktuell unterhält der JFV acht Mannschaften, nämlich zwei U19-Mannschaften, eine U17-Mannschaft, eine U15-Mannschaft, eine U14-Mannschaft, eine U13-Mannschaft, eine U12-Mannschaft und eine U11-Mannschaft.
Der Vorstand des JFV besteht aus Michael Blankenheim, Dr. Stephan Göckeler, Gerd Hartmann und Udo Hillebrand. Neben ihnen gehören Markus Osterbrink und Achim Steffens zum erweiterten Vorstand.
Der JFV Siebengebirge e.V. verfolgt gemeinnützige Zwecke i.S.v. § 52 AO. Die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen ist auf Antrag des JFV durch das zuständige Finanzamt Sankt Augustin antragsgemäß erfolgt.